Finanzamt Österreich
Postfach 260
1000 Wien
Finanzamt für Großbetriebe
Postfach 251
1000 Wien
Finanzamt für Betrugsbekämpfung
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Prüfdienst Lohnabgaben und Beiträge
Postfach 253
1000 Wien
Dabei handelt es sich um Kleinlastkraftwagen, Kastenwagen, Pritschenwagen und Kleinbusse.
Bei Personen- und Kombinationskraftwagen kann grundsätzlich (mit Ausnahmen) keine Vorsteuer geltend gemacht werden. Für bestimmte Kraftfahrzeuge (Fiskal-Lkw) besteht die Möglichkeit Vorsteuer geltend zu machen, wenn sie entsprechend einer dazu ergangenen Verordnung als Kleinlastkraft-, Kasten- und Pritschenwagen oder Klein-Autobus eingestuft sind.
Zu Ihren Pflichten als Unternehmerin oder Unternehmer gehört auch das Führen von Büchern und Aufzeichnungen. Dies führt uns zum Thema des betrieblichen Rechnungswesens. Ausgangsgrößen bilden ua. der erzielte Umsatz und vor allem der Gewinn, welcher starken Schwankungen unterliegen kann. Die Unternehmerin oder der Unternehmer ist selbst für die Ermittlung jener Daten verantwortlich, von denen das Finanzamt in weiterer Folge die Steuern bemisst. Daher muss sie oder er sich für ein bestimmtes System des Rechnungswesens entscheiden.
Buchführungspflicht und Buchführungsgrenzen
Verschiedene Belege und Dokumente müssen für bestimmte Zeiträume aufbewahrt werden. Kontrolle durch Außenprüfung
Aufbewahrungspflicht
Allgemeine Formvorschriften und Losungsermittlung
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